Ehevertrag / Versorgungsausgleich

Mit einem Ehevertag werden bestimmte Vereinbarung während und insbesondere nach einer Ehe schriftlich festgehalten. Dieser Vertrag ist jedoch nach deutschem Recht erst gültig, wenn er notariell beglaubigt ist.  Die Regelungsbereiche eines Ehevertrags sind unter anderem: Güterstand, Rentensplitting, Unterhalt oder Versorgungsausgleich.

Letzterer beschreibt den Ausgleich für die während einer Ehe erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung. Ein aufwendiges Scheidungsverfahren kann jedoch vermieden werden, wenn bereits im Vorfeld des Verfahrens eine einvernehmliche Vereinbarung von den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern getroffen wird.